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Mindesthaltbarkeitsdatum

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Mindesthaltbarkeitsdatum bei Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel gehören rechtlich gesehen zu den Lebensmitteln und haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und kein Verfalldatum.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das ungeöffnete und richtig gelagerte Produkt z. B. den Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen, pflanzlichen Bestandteilen oder anderen Nährstoffen behält.

Das ist bei Vitaminen aufgrund ihrer Instabilität vielfach schwierig. Bei Nahrungsergänzungsmitteln dürfen daher bei der Produktion mehr Vitamine zugegeben werden, als auf der Packung deklariert. Das ist auch bei Trockenfutter der Fall, die meisten Produkte haben synthetisch hergestellte Vitamine zugesetzt (siehe unter Zusatzstoffe). Die Abweichung im Nährstoffgehalt darf bei Nahrungsergänzungen je nach Nährstoff 45 % (Mineralstoffe) bis 50 % (Vitamine) mehr und bis zu 20 % weniger betragen. Wichtig ist, dass die Produkte dauerhaft d. h. mindestens bis zum Erreichen des MHD ohne Qualitätsverlust lagerfähig sind. Eigenkontrollen des Herstellers und Kontrollen der Lebensmittelüberwachung stellen sicher, dass deklarierte und analysierte Mengen im Rahmen der erlaubten Abweichungen noch übereinstimmen zum Ende des MHD. Bis zum Erreichen des MHD ist der Hersteller dafür verantwortlich, dass das Produkt sicher ist, wird das Produkt danach noch verkauft, ist der Verkäufer für die Sicherheit verantwortlich.

 

Welche Nahrungsergänzungsmittel kann ich bei Überschreiten des MHD noch verwenden?

  • Nahrungsergänzungsmittel nur mit Mineralstoffen z. B. Calcium können noch ein gutes Jahr weiterverwendet werden.
  • Nahrungsgergänzungsmittel, die nur wasserlösliche Vitamine z. B. bestimmte B-Vitamine, Vitamin C enthalten, können noch etwa ein halbes Jahr genommen werden. Ausnahme: Folsäure für Schwangerschaft und Stillzeit, weil es da auf die richtige Dosierung ankommt.
  • Nahrungsergänzungsmittel mit fettlöslichen Vitaminen (A, D, E, K) oder Fettsäuren (z. B. Fischöl, Hanföl, CBD, Schwarzkümmelöl) ist mehr Vorsicht geboten! Diese können ranzig werden, eine Überschreitung um ein bis zwei Monate dürfte kein Problem sein, vorausgesetzt das Produkt wurde richtig gelagert!

 

Entsorgen Sie das Produkt nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum sicherheitshalber wenn:
  • die Packung bereits längere Zeit ungenutzt geöffnet war oder die Aufbewahrung nicht entsprechend der Packungsanweisung erfolgte!
  • Flüssigkeiten, die vor Verwendung nicht geschüttelt werden sollen, sich etwas absetzt,
  • Brausetabletten sich nicht mehr gut auflösen,
  • Pulver verklumpt ist,
  • das Produkt sich farblich, vom Geruch oder Geschmack verändert hat.
  • das Produkt Pflanzenzubereitungen, Eiweißbausteine (z. B. Aminosäuren) oder Öle enthält, die sich verändern oder verderben können,
  • Blister dem Licht ausgesetzt waren.

 

Wichtig zu wissen!

Händler dürfen auch nach dem Erreichen des MHD das Nahrungsergänzungsmittel noch verkaufen (bei vorschriftsmäßiger Lagerung) und sind nicht verpflichtet das Produkt im Preis zu reduzieren.

 

Beitragbild eigenes Foto.